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Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China
2011/11/30
 

Das Generalkonsulat der Volksrepublik China in München ist zuständig für die Visaangelegenheiten seines Konsularbezirks Freistaat Bayern. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise zur Visabeantragung wie folgendes:

A. Erforderliche Papiere:

1. Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist und mindestens eine leere Seite für dasVisum enthält.

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit  einem Lichtbild (bitte kleben).

3. Für ein Toristenvisum, noch eine Reisebestätigung vom Reisebüro für die Gruppentouristen; Flug und Hotelreservierung für die Touristen, die die China-Reise selbst organisieren, oder Einladung von den jeweils einladenden Personen für Familienzusammenführung und Freundenbesuch (mit Pass- oder Ausweiskopie von den einladenden Personen).

4. Für ein Geschäftsvisum, noch eine Einladung von den jeweiligen zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Unternehmen und Institutionen der VR China.

5. Für ein Arbeitsvisum, noch eine Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen  Experten und offizielle Einladung von den kompetenten Stellen (in Original und Kopie), ein aktuelles Gesundheitstest inclusive eines HIV-Labortests (Physical Examination Record For Foreigner), gemacht innerhalb 3 Monaten, ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten (180 Tage).

6. Für ein Studiumvisum, noch ein Zulassungsbescheid einer chinesischen Hochschule und eine entsprechende Einladung mit Nummerierung JW201 oder JW202 (in Original und Kopie). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

7. Für Antragsteller keiner deutschen Staatsangehörigkeit ist eine deutsche Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) beizulegen, für EU-Bürger ist ein Nachweis des Wohnsitzes, eine Aufenthaltsbescheinigung in Deutschland oder eine Beschäftigungsbescheinigung von einer deutschen Firma erforderlich.

B. Visagebühr (nur mit EC-Karte und Scheck zu bezahlen)

1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger

a. Visum, einmalige Einreise

pro Person 30 Euro

b. Visum, zweimalige Einreise                                

pro Person  45 Euro

c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate

pro Person  60 Euro

d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr

pro Person 90 Euro

2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit

a. Visum, einmalige Einreise     

pro Person     30 Euro

b. Visum, zweimalige Einreise

pro Person     50 Euro

c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate   

pro Person     70 Euro

d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr 

pro Person     100 Euro

3.

Touristen- und Geschäftsvisum für USA-Bürger

pro Person     115 Euro

Gruppenvisum für USA-Bürger

pro Person 100 Euro

4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung

a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 Uhr)

pro Person     30 Euro

b. innerhalb von 2 Arbeitstagen

pro Person     20 Euro

C. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage, bevorzugte Bearbeitung für USA-Bürger ist nicht möglich.

Der Antrag mit erforderlichen Papieren darf frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden.

Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht werden. Beim Abholen ist ein Abholzettel erforderlich. Der Visumantrag per Postweg wird nicht angenommen.

Die Richtigkeit aller im Visum eingetragenen Daten muss bei der Abholung vom Antragsteller oder seiner Vertretung gründlich geprüft werden. Eine spätere Beanstandung wird nicht anerkannt.

Touristisches:

1) Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China maximal von 30 Tagen. Eine Verlängerung des Visums kann man in China vor Ort beantragen. Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

2) Für die Reise mit eigenem Fahrzeug nach China hat der Reisende an einer Reisegruppe teilzunehmen und  eine schriftliche Sondergenehmigung durch ein chinesisches Reisebüro zu beantragen.

3) Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China ist eine Genehmigung von einem chinesischen Reisebüro erforderlich und muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

Sonstiges

1) Das Formular steht auch auf unserer Homepage zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular darf kopiert werden.

2) Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

3) Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

4) Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen, wofür der Antragsteller oder seine Vertretung selbst Verantwortung zu tragen hat.

D. Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Bearbeitungszeitdauer, Art der Visa, Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie Anzahl der Einreisen gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu bestimmen. Falsche, irreführende oder unvollständige Angabe des Antragstellers könnte die Ablehnung eines Antrags sowie den Storno ( die Löschung) des ausgestellten Visums zur Folge haben. Alle dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Kosten hat der Antragsteller selbst zu tragen. Die bei der Beantragung abgegebenen Unterlagen verbleiben in der Konsularabteilung. Für nötige Unterlagen bereiten Sie bitte selber Kopie vor.

Die Konsularabteilung des Generalkonsulats der VR China in München      

Öffnungszeit: Montag- Freitag, 09:00 - 12:00

Roman Str. 107                                    

80639 München    

Tel: 089-17301618

Fax: 089-17301619

Telefonische Beratung nur: montags und mittwochs 15:00 bis 17:00

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